Bereits in einem Beitrag von 2015 habe ich über die teilweise absurde Anonymisierung von Entscheiden durch das Obergericht berichtet. So werden nicht nur Parteien, sondern auch Anwälte und Ortsangaben anonymisiert. Das geht weit über das hinaus, was das Bundesgericht macht. Besonders extrem zeigte sich das in einem Urteil des Verwaltungsgerichts. Erst aus dem Urteil des Bundesgericht war ersichtlich, dass die Gemeinde Regensdorf (Grundsteuerkommission) in einem Steuerfall versagt hat (Regensdorf verschenkt Geld). Das ist ein Umstand, dessen Kenntnis im öffentlichen Interesse liegt. Obergericht und Verwaltungsgericht haben offensichtlich ein Problem mit Justizöffentlichkeit.
Ganz peinlich für das Obergericht wird es, wenn man seine eigenen Anonymisierungsregeln nicht durchhält.
Die Verwaltungskommission des Obergerichts behandelt regelmässig Gesuche, um Fälle von einem Bezirksgericht an ein anderes Bezirksgericht umzuteilen. Der Grund ist, dass die Bezirksrichter des besagten Bezirksgerichts aus irgendwelchen Gründen befangen sind.
Die Liste der Neuheiten weist jeweils ganz korrekt aus, um welches Bezirksgericht es sich handelt. Wie zum Beispiel in Bezug auf den Beschluss vom 4. November 2022 (VV220009-O):
Öffnet man dann den Beschluss, ist das Bezirksgericht plötzlich anonymisiert:
Im Übrigen taucht im Beschluss die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland als Verfahrenspartei auf. Schon daraus ist ersichtlich, dass es sich wohl entweder um das Bezirksgericht Bülach oder um das Bezirksgericht Dielsdorf handelt.