2013 tritt wieder eine grosse Revision in Kraft. Sehr vieles wird sich ändern. Aus dem Vormundschaftsrecht wird das Erwachsenenschutzrecht. Es wird keine Bevormundete und Vormünder mehr geben, sondern nur noch betroffene Personen und Beistände. Aus der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) wird die fürsorgerische Unterbringung (FU). Die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden werden abgeschafft. Es entstehen regionale Kindesschutz- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ausserdem gibt es neu eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Zudem gibt es Änderungen im Personen- und Kindesrecht. So gibt es fortan keine Mündigen und Unmündigen mehr, sondern diese werden als Voll- und Minderjährige bezeichnet.