Die Klärung der Vaterschaft bei einer Vaterschaftsklage

Das Bundesgericht ging im Urteil vom 2. Oktober 2024 (5A_413/2024) von Folgendem aus:

A. B.________ erhob am 24. Januar 2022 gegen A.________ eine Vaterschaftsklage (Art. 261 ff. ZGB) am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Mit Entscheid vom 6. Mai 2022 wies dieses die Klage − ohne ein DNA-Gutachten eingeholt zu haben − mit der Begründung ab, der Anspruch sei verwirkt. Mehr über „Die Klärung der Vaterschaft bei einer Vaterschaftsklage“ Lesen

Wenn die Landesverweisung die Strafverfolgung behindert

Die Gerichte können (oder müssen) bei einer Verurteilung von Ausländern als Massnahme eine Landesverweisung anordnen (Art. 66a ff. StGB). Regelmässig wird zusätzlich eine Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet, was im Ergebnis dazu führt, dass die Landesverweisung über die eigenen Grenzen ausgeweitet wird, gleichbedeutend mit einem Einreiseverbot in den gesamten Schengenraum. Mehr über „Wenn die Landesverweisung die Strafverfolgung behindert“ Lesen

Kostenpflicht des Verteidigers?

Art. 417 StPO
Kostenpflicht bei fehlerhaften Verfahrenshandlungen
Bei Säumnis und anderen fehlerhaften Verfahrenshandlungen kann die Strafbehörde Verfahrenskosten und Entschädigungen ungeachtet des Verfahrensausgangs der verfahrensbeteiligten Person auferlegen, die sie verursacht hat.

Das Bundesgericht ging im Urteil vom 16. Mai 2024 (6B_181/2023) von Folgendem aus:

A. Das Obergericht des Kantons Obwalden verurteilte A.________ am 19. Dezember 2022 wegen zahlreicher Delikte zu einer Freiheitsstrafe. Es auferlegte seinem Verteidiger Rechtsanwalt B.________ 1/6 der Kosten des Berufungsverfahrens, nämlich Fr. 1’150.40 von Fr. 6’902.50. Mehr über „Kostenpflicht des Verteidigers?“ Lesen

Wiederholungsgefahr

Die Strafprozessordung sah in der inzwischen nicht mehr gültigen Fassung vom 5. Oktober 2007 Folgendes vor:

Art. 221 Voraussetzungen
1 Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nur zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und ernsthaft zu befürchten ist, dass sie:
(…)
c. durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet, nachdem sie bereits früher gleichartige Straftaten verübt hat.
(…)

Das Bundesgericht fasste in seinem Urteil vom 5. März 2024 (7B_155/2024) die bisherige Rechtsprechung zu dieser Bestimmung zusammen: Mehr über „Wiederholungsgefahr“ Lesen

Keine Publikation von Disziplinarmassnahmen gegen Anwälte

Im Kanton Zug wurden einem Anwalt Verletzungen von Berufspflichten im Rahmen eines Amtes als Willensvollstrecker und als Erbschaftsverwalter vorgeworfen. Die Aufsichtskommission ordnete ein viermonatiges Berufsausübungsverbot und die Publikation dieser Disziplinarmassnahme im Amtsblatt an. Mehr über „Keine Publikation von Disziplinarmassnahmen gegen Anwälte“ Lesen

Der gierige Verteidiger

Mit der Bestellung als amtliche Verteidigung wird ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen dem amtlichen Verteidiger und dem Kanton begründet.

Der Inhalt dieses öffentlichen-rechtlichen Verhältnisses wird insbesondere durch den Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft bzw. der Oberjugendstaatsanwaltschaft konkretisiert. In diesem Leitfaden wird ausführlich erläutert, was für Aufwendungen entschädigt werden oder was für Spesen abgerechnet werden können. In Bezug auf die Höhe der Entschädigung gilt sich Folgendes: Mehr über „Der gierige Verteidiger“ Lesen

Gefährdungsmeldung und Anwaltsgeheimnis

Gemäss Zivilgesetzbuch gilt Folgendes:

Art. 314c ZGB
C. Kindesschutz / VI. Verfahren / 5. Melderechte
1 Jede Person kann der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.
2 Liegt eine Meldung im Interesse des Kindes, so sind auch Personen meldeberechtigt, die dem Berufsgeheimnis nach dem Strafgesetzbuch unterstehen. Diese Bestimmung gilt nicht für die nach dem Strafgesetzbuch an das Berufsgeheimnis gebundenen Hilfspersonen. Mehr über „Gefährdungsmeldung und Anwaltsgeheimnis“ Lesen

Busse für Schwurblermutter

Das Bundesgericht ging in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 (2C_33/202) von Folgendem aus:

A. A.________ ist die Mutter der schulpflichtigen B.________ (geb. 2013). Die Tochter besuchte im Schuljahr 2021/22 die Klasse 2C der Primarstufe U.________ in Basel. In den Innenräumen der Schulen der Primarstufe galt mit Wirkung ab 3. Januar 2022 bis zum 16. Februar 2022 eine Maskentragpflicht. Da die Tochter in der Schule keine Maske trug und kein ärztliches Attest zur Dispensierung von der Maskentragpflicht einreichte, wurde A.________ von den Schulbehörden mehrfach auf die Maskentragpflicht, die Notwendigkeit zur Einreichung eines ärztliches Attests und die möglichen Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung hingewiesen. Mehr über „Busse für Schwurblermutter“ Lesen